Gewährleistung / Bürgschaften

Aus HST-Zangenberg GmbH & Co. KG
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  • Gewährleistung: 24 Monate nach Inbetriebnahme - maximal 26 Monate nach Lieferung (ausgenommen Verschleissteile). Sollten Sie die Verlängerung der Gewährleistung auf 5 Jahre wünschen, berechnen wir wir einen Aufpreis von 5% des Gesamtbetrages pro Jahr
  • Diese Gewährleistungsverlängerung ist allerdings nur in Verbindung mit einer jährlichen, jeweils separat zu beauftragenden Wartung möglich
  • Vertragserfüllungsbürgschaft: Sollten Sie diese wünschen, berechnen wir einen Aufpreis von 2% des Gesamtbetrages (incl. MwSt.) pro Jahr. (abgerechnet nach Rückgabezeit)
  • Befristete Gewährleistungsbürgschaft: Sollten Sie diese wünschen, berechnen wir einen Aufpreis von 2% des Gesamtbetrages pro Jahr.


Keine Bürgschaft angefragt und vereinbart? Über diesen Link finden Sie unseren Hinweis zur Materialsicherungsübereignung


Gewährleistung für neue Ersatzteile: 1 Jahr
Gewährleistung für Reparaturen und Tauschgeräte: 6 Monate