Abrechnung

Aus HST-Zangenberg GmbH & Co. KG
Version vom 16. Juli 2016, 08:09 Uhr von IPO (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
AZ Logo klein Adresse.jpg

Abrechnung:

Für die Auslegung einer Durchflussmessung ist es wichtig die Aufgabenstellung zu kennen. Daraus resultiert der Bedarf an Zuverlässigkeit und Messgenauigkeit. Es gibt Messungen auf Kläranlagen und im Kanalnetz, für die ist Genauigkeit nicht so entscheidend. Hohe Reproduzierbarkeit und Verlässlichkeit der Messwerte sind wichtiger. Das heisst wenn die Messung heute 100l/s anzeigt, egal ob das 110 oder 90 sind, dann soll sie aber in einem Jahr den gleichen Durchfluss - 100 l/s - anzeigen.

Abrechungsmessung Kommunen / Gewerbe

Abrechnungsmessungen dienen für Industriebetriebe oder Kommunen als Nachweis ihrer eingeleiteten Abwassermenge. Hierbei sind hohe Messgenauigkeiten erforderlich, weil es sonst zu hohen Ungerechtigkeiten kommt.
Wichtig ist für die Auslegung ob es zur Abrechnungsmessung je Ort eine Messstelle gibt, die nur die Menge dieses Ortes erfasst oder ob die Abrechnungsmessstelle als Differenz zur vorhergehenden Gemeinde ausgelegt wird.
Beispiel :
Kommune A am Hauptsammler hat 5000 Einwohner und ca. 1400 m³/Tag ( ~ 16 l/s )
KommuneB am Hauptsammler unterhalb KommuneA hat 400 Einwohner und ca. 100 m³ / Tag ( ~ 1,3 l/s )
Da bei einer Messung im Hauptsammler die Kommune B die Menge von Kommune A + Kommune B zusammen gemessen wird und dann die Messung von Kommune A abgezogen wird, kann hier nicht mit 5% Messfehlern gearbeitet werden.
Bei einem Messfehler von 5% entspricht der Messfehler bei einer Gesamtmenge von 1400 + 100 m³/Tag = 1500 m³/Tag 75 m³. Das heisst Kommune B kann als Abrechnung 25m³/Tag oder 175 m³/Tag erhalten.(+/- 75%)

Deshalb kann in diesem Fall die kleine Kommune A gar nicht richtig erfasst werden.