Akzeptanz Garantie

Aus HST-Zangenberg GmbH & Co. KG
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Die von uns gewährleistete Akzeptanzgarantie gibt Ihnen eine messtechnische Sicherheit für folgende Fälle:

  • Wenn Sie Sachverständigenprüfung garantiert bestehen wollen,
  • Wenn Sie keine Fehlauslegung der Durchflussmessstelle wollen,
  • Wenn Sie Sicherheit über die Messgenauigkeit wollen,

dann bieten wir Ihnen die

6 jährige Akzeptanz- und Abnahmegarantie

Wir gewähren die Akzeptanzgarantie dafür, dass unsere Messstellen die Überprüfungen bestehen und von Behörden und Sachverständigen akzeptiert und abgenommen werden. Hierfür muss die Messstelle durch uns abgenommen (Sondierung) werden und eine Einzelkalibration inkl. Einbau und Inbetriebnahme der gesamten Messstelle auf unserem Prüfstand erfolgen.

  • Wir sind Spezialist für Durchflussmessstellen.
  • Wir betrachten die Messsituation ganzheitlich.
  • Alle hydraulischen Einflüsse werden von uns im Rahmen einer Sondierung berücksichtigt.
  • Wir konzipieren und entwickeln die richtige Lösung.
  • Wir bauen nicht die üblichen Beruhigungstrecken ein, sondern entwickeln auf die Anwendung bezogen auf unserem Prüfstand Beruhigungsmaßnahmen.
  • Die Messstelle wird erst auf dem Prüfstand auf die hydraulische Ausgangssituation eingerichtet.

Umfang Akzeptanz- und Abnahmegarantie:

Wir garantieren 6 Jahre ab Lieferung, dass die Behörden die Messung akzeptieren und die EKVO, EVO oder SÜV-KAN Prüfungen bestanden und vom Sachverständigen abgenommen werden.

Die Akzeptanzgarantie gibt ihnen die Sicherheit, dass ihre von uns gekaufte Messung eine Prüfung besteht. Diese Prüfungen werden in der Regel nach fünf Jahren gemacht. Die 6-jährige Gültigkeit der Akzeptanz-Garantie deckt den 5-Jahresbereich ab. Sollte diese Messung die Prüfung nicht bestehen, rüsten wir nach oder nehmen die Messung zurück. Wir empfehlen allerdings generell eine Prüfung sofort nach Erhalt der Messeinrichtung durchführen zu lassen um sofort Fehler aufzudecken.

Wir verweisen auf die unabhängigen Prüfpartner.

Siehe auch: Überprüfung durch Sachverständige und Prüfer