Materialsicherungsübereignung - Eigentumsübergang bei Einlagerung der fertig produzierten Materialien/Systeme

Aus HST-Zangenberg GmbH & Co. KG
Wechseln zu: Navigation, Suche

Vor Ort-Maßnahmen noch nicht abgeschlossen - Systemeinpassung und Inbetriebnahme verschoben?

Bei bau- bzw. kundenseitigen Terminverschiebungen für die Systemeinpassung und Inbetriebnahme stellen wir nach Lieferbereitschaftsmeldung das Material vorab in Rechnung. Gerne können wir das Material (gegen Berechnung der Lieferkosten) vorab zusenden. Sollte dies nicht gewünscht sein, kann das System auch kostenlos bei uns im Werk eingelagert werden.


  • Wir lagern das in Rechnung gestellte Material/System bei uns im Werk (79418 Schliengen, Gutedelstrasse 33) ein (selbstverständlich gekennzeichnet als Eigentum des Kunden sowie sorgfältig und gegen Beschädigung gesichert), bis zum gewünschten Termin für die Systemeinpassung und Inbetriebnahme
  • Sie überweisen den Komplett-Betrag der Material-Rechnung
  • Wir quittieren den Eigentumsübergang nach Zahlungseingang (§455 BGB] mit einer Materialsicherungsübereignung (§929, 930 BGB - Einigung und Übergabe)


Vertragsrecht / Vertragliche Sicherungsmittel der IHK Hochrhein-Bodensee