Kontrollmessung im Messbauwerk

Aus HST-Zangenberg GmbH & Co. KG
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Die Qualitätsanforderungen an die Kontrolle von Messbauwerk beinhaltet die Kontrolle der Durchflussmessung sowie der Drosselanlagen und wird durch DIN 19559 sichergestellt.

Zu den Durchflussmessanlagen und Drosselbauwerken zählen nach DWA A-111 und DWA A-112

  • Venturibauwerke
  • Drosselbauwerke (Wehre etc.)
  • Pumpstationen
  • Schleusenanlagen
  • Flussbau
  • Hochwasserschutzanlagen

Die DIN 19559 ist jedoch weniger anwenderfreundlich sowie teilweise unpassend und beschreibt nur die Kontrolle von Venturi-Kanälen. Aus diesem Grund hat das Bayrische Landesamt für Umwelt (LfU Bayern) zur Umsetzung der Eigenüberwachungsverordnung Bayern (EÜV) das Merkblatt Nr. 4.7/3 "Qualitätsanforderungen an die Kontrolle der Durchflussmessung" erstellt.

Es behandelt die Messgenauigkeit und zulässige Fehlergrenzen nach DWA-M 181 ("Messung von Wasserstand und Durchfluss in Entwässerungssystemen") und zeigt zu den verschiedenen Durchflussmessverfahren die relative Messunsicherheit.

Relative Messunsicherheit nach DWA-M 181 - Messung von Wasserstand und Durchfluss in Entwässerungssystemen, 2011[1]

Für die zulässige Abweichung der Durchflüsse von 0,1Qmax bis 1,0Qmax wird eine Garantiefehlergrenze von 10% vorgegeben. Das Merkblatt gibt den gleichen zulässigen Messfehler von Durchflussmesseinrichtungen wie die SüwV-kom NRW[2] vor. Die Messeinrichtung ist unmittelbar nach der Inbetriebnahme der neu eingebauten oder umgebauten Durchflussmesseinrichtung durch eine Kontrollmessung nach Vorgabe des Merkblattes zu überprüfen. Das Prüfgerät muss entsprechend eine Fehlergrenze <10% vorweisen. Daher sollte eine Kontrollmessung immer nach dem Stand der Technik mit der genausten Messmethode arbeiten. Bei Überschreitung der zulässigen Fehlergrenze der neuen Durchflussmesseinrichtung ist eine Abnahme zu verweigern[3]. Für die Planung wird daher die frühzeitige Einbeziehung eines Experten für Mess- und Regeltechnik, z.B. Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW) oder Anlagenbauer mit einer EKVO Zulassung und entsprechender Erfahrung in Hydraulik, empfohlen.

Eine Eignungsanalyse geeigneter Messverfahren finden sie hier.

Quellen

  1. Merkblatt DWA-M 181, Messung von Wasserstand und Durchfluss in Entwässerungssystemen, September 2011
  2. Verordnung über Art und Häufigkeit der Selbstüberwachung von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen und -einleitungen (Selbstüberwachungsverordnung kommunal - SüwV-kom), § 5 (Fn 4)
  3. Kontrolle von Durchflussmesseinrichtungen in Abwasseranlagen, Merkblatt Nr. 4.7/3, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Stand: 01. November 2016